Table of Contents
- Warum Dieser Leitfaden Anders Ist als ein Allgemeiner Erbrechtsguide
- Brussel IV Gilt Weiterhin fur Sie, Obwohl Grossbritannien Nicht Beigetreten Ist
- Die Rechtswahl Treffen
- Die Steuerliche Seite Ist Getrennt von der Rechtlichen - und Hier Hat Sich Wirklich Etwas Geandert
- Was das Konkret fur die Balearen Bedeutet
- Ein Separater Punkt: die Vermogensteuer bei Grosseren Vermogen
- Was Passiert, Wenn die Sechsmonatsfrist Versaumt Wird
- Ein Praktischer Vorteil, den Man Kennen Sollte: die Wertaufstockung bei der Kapitalertragsteuer
- Praktische Schritte fur Britische und Andere Nicht-EU-Eigentumer
- FAQs
Warum Dieser Leitfaden Anders Ist als ein Allgemeiner Erbrechtsguide
Die Planung der Erbschaftsteuer Mallorca sieht anders aus, seit das Vereinigte Konigreich die EU verlassen hat. Britische Eigentumer von Immobilien auf Mallorca sind nicht mehr an das eigene Nachlassrecht der EU gebunden, doch Spanien wendet es weiterhin auf sie an - und die steuerliche Behandlung von Nicht-EU-Erben hat sich in den letzten zehn Jahren erheblich geandert. Dieser Leitfaden konzentriert sich gezielt auf die aktuelle Situation britischer und anderer Nicht-EU-Eigentumer, statt auf die allgemeinen Erbregeln fur EU-Burger.
Brussel IV Gilt Weiterhin fur Sie, Obwohl Grossbritannien Nicht Beigetreten Ist
Die EU-Verordnung 650/2012, bekannt als Brussel IV, bestimmt, welches Landesrecht fur Ihren Nachlass gilt. Grossbritannien hat sie nie ubernommen und kann nach dem Brexit auch nicht mehr beitreten. Das schliesst britische Eigentumer jedoch nicht von ihren Wirkungen aus: Spanien wendet Brussel IV auf jeden Todesfall mit Bezug zu einem EU-Mitgliedstaat an, unabhangig von der Staatsangehorigkeit des Verstorbenen. Wenn Sie Brite sind und Ihren gewohnlichen Aufenthalt in Spanien haben, wenden spanische Notare und Gerichte weiterhin Brussel IV auf Ihren Nachlass auf Mallorca an. In der Praxis bedeutet das: Sie konnen weiterhin eine Rechtswahl treffen (professio iuris) und englisches, schottisches oder nordirisches Recht statt spanischem Recht fur Ihre Rechtsnachfolge bestimmen. Ohne diese Wahl greift die Standardregel: das Recht Ihres gewohnlichen Aufenthaltsorts zum Zeitpunkt des Todes gilt, was fur die meisten langjahrigen Mallorca-Bewohner spanisches Recht bedeutet, einschliesslich des Pflichtteilsrechts.
Die Rechtswahl Treffen
Die Wahl muss ausdrucklich in einem spanischen Testament erfolgen, etwa mit der Formulierung: "Ich bestimme, dass das Recht von England und Wales gemass Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 650/2012 fur die Rechtsnachfolge meines gesamten Nachlasses gelten soll." Sie sollte sich auch in einem etwaigen britischen Testament widerspiegeln, wobei beide Dokumente klarstellen sollten, dass sie sich nicht gegenseitig widerrufen. Das spanische Testament sollte vor einem spanischen Notar unterzeichnet und im zentralen Testamentsregister in Madrid eingetragen werden, damit Ihre Erben es ohne Verzogerung finden konnen. Da Grossbritannien Brussel IV verlassen hat, mussen britische Nachlassdokumente (etwa ein Grant of Probate) fur Verfahren in der EU weiterhin mit einer Apostille versehen werden, da britische Behorden das Europaische Nachlasszeugnis nicht ausstellen konnen - Ihre Erben mussen sich stattdessen auf ein spanisches notarielles Verfahren stutzen, um ihren Anspruch nachzuweisen.
Thinking about buying or selling in Mallorca?
Die Steuerliche Seite Ist Getrennt von der Rechtlichen - und Hier Hat Sich Wirklich Etwas Geandert
Brussel IV entscheidet nur, welches Erbrecht angewendet wird. Es hat keinerlei Einfluss darauf, wie viel Erbschaftsteuer geschuldet wird. Das regelt die nationale Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones (ISD), die regional angewendet wird, und genau hier waren Nicht-EU-Erben lange Zeit klar benachteiligt. Bis 2014 hatten nicht ansassige Erben, einschliesslich aller Personen ausserhalb Spaniens, keinen Zugang zu den gunstigen regionalen Steuerermassigungen, die spanischen Residenten zustanden, und wurden stattdessen nach einer deutlich weniger gunstigen staatlichen Skala besteuert. Ein Urteil des Europaischen Gerichtshofs von 2014 stufte dies fur EU- und EWR-Residenten als diskriminierend ein. Ein Urteil des spanischen Obersten Gerichtshofs von 2018 weitete dasselbe Prinzip dann auf Residenten von Nicht-EU-Staaten aus, mit der Begrundung, dass die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenuber Drittstaaten gilt. Das Gesetz 11/2021 verankerte dies anschliessend im spanischen Recht. Die Konsequenz fur einen britischen Erben heute: Staatsangehorigkeit und Wohnsitz ausserhalb der EU hindern Sie nicht mehr daran, dieselben regionalen Steuerregeln anzuwenden wie ein spanischer Resident.
Was das Konkret fur die Balearen Bedeutet
Die Balearen bieten derzeit eines der gunstigsten Erbschaftsteuerregime Spaniens fur nahe Angehorige. Seit dem 18. Juli 2023 profitieren Begunstigte der Gruppen I und II - Kinder, Enkel, Ehepartner und Eltern - von einer Ermassigung von 100 Prozent auf die Erbschaftsteuer, wodurch keinerlei Steuer anfallt. Eine weitere Reform, das Gesetz 6/2025, trat am 25. Juli 2025 in Kraft und weitete dieselbe 100-prozentige Befreiung auf Schenkungen zu Lebzeiten zwischen denselben nahen Angehorigen aus, wahrend zugleich die Ermassigung fur Gruppe-III-Begunstigte ohne Nachkommen des Verstorbenen (Geschwister, Nichten, Neffen, Tanten und Onkel) von 50 auf 60 Prozent und fur die ubrigen Gruppe-III-Falle von 25 auf 35 Prozent angehoben wurde. Dank des Urteils von 2018 und des Gesetzes 11/2021 kann ein in London lebender britischer Erbe, der eine Immobilie auf Mallorca von einem Elternteil erbt, dieselben balearischen Ermassigungen anwenden - sie sind nicht mehr spanischen Residenten vorbehalten. Als nicht ansassige Person mussen Sie zudem einen steuerlichen Vertreter in Spanien benennen, der die Erklarung fur Sie einreicht und mit der Steuerbehorde kommuniziert. Zu beachten ist, dass der Zugang zum balearischen Regionalregime von bestimmten Residenz- und Anknupfungskriterien abhangt, die ein spanischer Steuerberater fur den jeweiligen Einzelfall bestatigen sollte, da die Kriterien nicht immer mit denen des unter Brussel IV anwendbaren Erbrechts ubereinstimmen.
Ein Separater Punkt: die Vermogensteuer bei Grosseren Vermogen
Es sollte klar sein, dass die grosszugige Behandlung der Erbschaft auf den Balearen von der laufenden spanischen Vermogensteuer getrennt ist, einer jahrlichen Steuer auf das Nettovermogen statt einer einmaligen Steuer auf das Geerbte. Der staatliche personliche Freibetrag bei der Vermogensteuer betragt 700.000 Euro, doch die Balearen haben ihren eigenen regionalen Freibetrag auf 3.000.000 Euro pro Person angehoben, mit einer zusatzlichen Ermassigung von 300.000 Euro fur den Hauptwohnsitz. Das ist fur grossere Vermogen relevant: Wenn Sie oder Ihre Erben bedeutende Vermogenswerte auf den Balearen halten, bestimmt dieser separate Freibetrag der Vermogensteuer - nicht die oben beschriebenen Erbschaftsteuerregeln - Ihre jahrliche Steuerpflicht zu Lebzeiten. Es lohnt sich, dies zusammen mit der Nachlassplanung zu prufen, statt anzunehmen, dass beide Systeme gleich funktionieren.
Was Passiert, Wenn die Sechsmonatsfrist Versaumt Wird
Die Erbschaftsteuererklarung (Modelo 650) muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Tod eingereicht werden, und Erben konnen die Immobilie erst ubertragen oder verkaufen, wenn dies geschehen und die fallige Steuer bezahlt ist. Eine Verlangerung um weitere sechs Monate kann beantragt werden, muss aber innerhalb der ursprunglichen Frist gestellt werden. Wird die Frist ohne Verlangerungsantrag versaumt, greift die ubliche spanische Zuschlagsregelung fur verspatete Steuererklarungen - ein prozentualer Aufschlag auf die geschuldete Steuer, der mit der Dauer der Verspatung steigt, zuzuglich Zinsen. Es lohnt sich daher, dies fruhzeitig in die Nachlassplanung einzubeziehen, statt es die Erben im Nachhinein entdecken zu lassen.
Ein Praktischer Vorteil, den Man Kennen Sollte: die Wertaufstockung bei der Kapitalertragsteuer
Fur Erben, die eine geerbte Immobilie moglicherweise verkaufen statt behalten mochten, enthalt das System einen wirklich nutzlichen Mechanismus: Als Anschaffungswert fur eine spatere Kapitalertragsteuer gilt der zum Zeitpunkt der Erbschaftsteuer angegebene Wert am Todestag, nicht der Betrag, den der ursprungliche Eigentumer Jahrzehnte zuvor gezahlt hat. Im Ergebnis wird der Wertzuwachs, der zu Lebzeiten des vorherigen Eigentumers entstanden ist, nicht erneut besteuert, wenn ein Erbe verhaltnismassig bald nach dem Erbfall verkauft - ein Unterschied, der bei lange gehaltenen Immobilien erheblich sein kann.
Praktische Schritte fur Britische und Andere Nicht-EU-Eigentumer
Lassen Sie ein spanisches Testament mit einer ausdrucklichen Brussel-IV-Wahl aufsetzen, wenn Sie mochten, dass Ihr nationales Recht statt des spanischen Pflichtteilsrechts gilt. Stimmen Sie es mit einem etwaigen Testament in Ihrem Heimatland ab, damit sich keines der Dokumente widerspricht oder das andere unbeabsichtigt widerruft. Planen Sie getrennt davon die steuerliche Seite: Bestatigen Sie den Anspruch Ihrer Erben auf die balearischen Ermassigungen, berucksichtigen Sie die sechsmonatige Frist fur die Erbschaftsteuererklarung, und beachten Sie, dass die Immobilie erst ubertragen oder verkauft werden kann, wenn diese Erklarung eingereicht und die fallige Steuer bezahlt wurde. Angesichts der zahlreichen Anderungen bei der steuerlichen Behandlung von Nicht-Residenten in den letzten Jahren lohnt es sich, die eigene Situation von einem in Spanien qualifizierten Anwalt bestatigen zu lassen, statt sich auf altere Informationen zu verlassen.