Table of Contents
- Das Gesetz Hinter der Anforderung
- Wen Es Betrifft — und Wer Befreit Ist
- Welche Art von Immobilien Es Ausloest
- Die 15-Prozent-Obergrenze — Warum Einige Antraege Abgelehnt Werden
- Der Antragsprozess — Schritt fuer Schritt
- Bearbeitungszeit — Das Zwei-Wege-System
- Schutz Ihres Kaufvertrags — Die Militaergenehmigungsklausel
- Notar und Beurkundung
- Die Kosten der Militaergenehmigung
- Was Als Erstes Zu Tun Ist — Die Praktischen Ausgangspunkte
- FAQs
Militaergenehmigung Immobilien Spanien: Der vollstaendige Leitfaden fuer Nicht-EU-Kaeufer auf Mallorca
Die Militaergenehmigung fuer den Immobilienkauf in Spanien ist eine der am haeufigsten missverstandenen Anforderungen im gesamten mallorquinischen Kaufprozess — und dieses Missverstaendnis kostet Kaeufer sowohl Zeit als auch Geld. Nicht-EU-Kaeufer, die die Anforderung erst entdecken, nachdem sie eine Landimmobilie gefunden haben, die sie begeistert, und bereits eine Reservierungsanzahlung geleistet und die Due Diligence begonnen haben, stehen vor einer schwierigen Wahl: 5 bis 7 Monate auf die Genehmigung warten, die Vertragsfrist neu verhandeln oder ihre Anzahlung verlieren und von vorne beginnen. Keines dieser Ergebnisse ist notwendig, wenn die Anforderung von Anfang an verstanden und eingeplant wird. Dieser Leitfaden erklaert genau, was die Militaerautorisation ist, welche Kaeufer und welche Immobilien sie betrifft, was der Antragsprocesss beinhaltet, wie lange er dauert und — entscheidend — wie Sie Ihren Kaufvertrag strukturieren, um Ihre Anzahlung zu schuetzen.
Das Gesetz Hinter der Anforderung
Die Militaergenehmigungsanforderung fuer Immobilienkauefe in Spanien geht direkt auf Gesetz 8/1975 ueber Zonen und Installationen von Interesse fuer die nationale Verteidigung zurueck, das anschliessend durch Koenig-Dekret 689/1978 umgesetzt wurde. Das Gesetz wurde in den letzten Jahren des Franco-Regimes als Mechanismus erlassen, um auslaendische Staatsangehoerige daran zu hindern, Land in als strategisch bedeutsam betrachteten Gebieten zu erwerben. Spanien trat 1986 der EU bei und ab diesem Zeitpunkt waren EU-Buerger vom Erfordernis unter dem Grundsatz der Freiheit des Kapitalverkehrs befreit. Nicht-EU-Staatsangehoerige unterliegen der Genehmigungsanforderung jedoch seit 1978 ununterbrochen. Das Gesetz bleibt 2026 vollstaendig in Kraft. Die Balearen unterliegen weiterhin der vollen Anforderung. Jeder Nicht-EU-Kaeufer, der 2026 Landimmobilien auf Mallorca, Menorca, Ibiza oder Formentera in Betracht zieht, muss die Militaerautorisation in seine Kaufplanung einbeziehen.
Wen Es Betrifft — und Wer Befreit Ist
Die Militaergenehmigungsanforderung gilt fuer Staatsangehoerige von Laendern ausserhalb der Europaeischen Union, die Rustikal-Land in ausgewiesenen Zonen kaufen moechten. Die aktuelle Liste der betroffenen Kaeufer-Nationalitaeten ist umfangreich und umfasst britische Staatsangehoerige (seit 1. Januar 2021, als der Brexit ihre EU-Befreiung aufhob), amerikanische Staatsbueger, Kanadier, Australier, Golf-Staatsangehoerige, chinesische Kaeufer, Inder, Tuerken, lateinamerikanische Kaeufer und alle anderen Nicht-EU-Nationalitaeten.
Die aktuell vom Erfordernis befreiten Nationalitaeten sind:
- Alle EU-Mitgliedstaatsangehoerigen — deutsche, franzoesische, niederlaendische, schwedische, daenische und alle anderen EU-Buerger benoetigen keine Militaergenehmigung.
- Schweizer Staatsangehoerige — die Schweiz hat ein bilaterales Abkommen mit Spanien, das Schweizer Buerger vom Erfordernis befreit.
- Norwegische Staatsangehoerige — Norwegen hat ebenfalls ein bilaterales Befreiungsabkommen in Kraft.
- Islandez Staatsangehoerige — Island ist auch durch seinen EWR-Status und bilaterale Vereinbarungen befreit.
Das Erfordernis gilt auch fuer spanische GmbHs und andere Unternehmensstrukturen, wenn mehr als 50 Prozent ihrer Anteile von Nicht-EU-Staatsangehoerigen gehalten werden.
Welche Art von Immobilien Es Ausloest
Dies ist der praktisch wichtigste Punkt beim Verstaendnis der Militaerautorisation, und derjenige, der von Kaeufern am haeufigsten misserstanden wird. Die Militaergenehmigungsanforderung auf Mallorca gilt ausschliesslich fuer Kaeufe von Rustikal-Land — formal als suelo rustico (rustikales Land) oder suelo no urbanizable (nicht bebaubares Land) in der spanischen Planungsterminologie eingestuft. Sie gilt nicht fuer Stadtimmobilien.
Folgende Immobilienkategorien sind nicht betroffen:
- Wohnungen und Penthaeuser jeder Groesse oder jedes Werts
- Villen und Haeuser in etablierten Urbanisierungen oder Wohngebieten
- Stadthaeuserein in Dorfs- und Stadtzentren
- Stadtgrundstucke innerhalb von Stadtentwicklungszonen
- Neubauten in genehmigten Stadtentwicklungszonen
- Immobilien in Palma und Kuesten-Resort-Gebieten wie Santa Ponsa, Portals Nous, Palmanova, Peguera
Folgende Immobilienkategorien erfordern eine Militaergenehmigung fuer Nicht-EU-Kaeufer:
- Fincas und Landhaeuser mit rustikal-Land-Einstufung
- Landwirtschaftliches Land, Obstgaerten, Olivenhaine und Weinberge
- Laendliche Anwesen auf rustikalen Grundstuecken
- Rustikale Grundstuecke und Baugrundstucke auf nicht bebaubarem Land
- Jede Immobilie, bei der die Landeinstufung suelo rustico ist, unabhaengig davon, ob ein Haus darauf gebaut ist
Was zaehlt, ist die Landeinstufung — nicht der Immobilientyp, der Wert oder das Erscheinungsbild. Die Nota Simple aus dem Grundbuch und das Katasterzeugnis bestaetigen die Landeinstufung jeder spezifischen Immobilie.
Die 15-Prozent-Obergrenze — Warum Einige Antraege Abgelehnt Werden
Gesetz 8/1975 enthaelt eine Bestimmung, die besondere Aufmerksamkeit verdient, weil sie ein Risiko schafft, das vielen Kaeufern voellig unbekannt ist. Das Gesetz legt fest, dass innerhalb jeder Gemeinde nicht mehr als 15 Prozent der gesamten Rustikal-Landflaeche in auslaendischem (nicht-spanischem) Besitz sein darf. Diese Obergrenze gilt fuer alle auslaendischen Nationalitaeten zusammen. In der Praxis bedeutet dies, dass in balearischen Gemeinden, in denen es eine starke historische Nachfrage nach Landimmobilien von Nicht-EU-Kaeufern gegeben hat, der Schwellenwert von 15 Prozent moeglicherweise bereits erreicht wurde. In diesem Fall werden neue Antraege auf Militaergenehmigung in dieser Gemeinde abgelehnt.
Der Antragsprozess — Schritt fuer Schritt
Der Militaergenehmigungsantrag wird beim spanischen Verteidigungsministerium eingereicht und muss mit einer spezifischen Immobilie und einem spezifischen Kaeufer verknuepft sein. Es gibt keine generische oder im Voraus erteilte Militaergenehmigung. Die erforderlichen Dokumente umfassen:
Dokumentation des Kaeufers:
- Beglaubigtes polizeiliches Fuehrungszeugnis aus dem Heimatland und dem Wohnsitzland des Kaeufers, apostilliert gemaess dem Haager Uebereinkommen. Darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht aelter als 3 Monate sein.
- Fotokopie des gueltigen Reisepasses des Kaeufers — alle Seiten
- Kopie der spanischen NIE-Nummer des Kaeufers
- Kopie der spanischen Aufenthaltskarte, falls vorhanden
- Bei einer spanischen GmbH mit Nicht-EU-Mehrheitsbeteiligung: Gruendungsurkunde, Satzung und Bescheinigung ueber die Aktionaersstruktur
Dokumentation der Immobilie:
- Detaillierter Grundriss der Immobilie in einem Massstab von nicht weniger als 1:500
- Lageplan der Immobilie innerhalb der Gemeinde
- Abstandsmessungen zur naechsten Kuestenlinie und militaerischen Anlage
- Nota Simple aus dem Grundbuch
- Katasterreferenz und Katasterzeugnis
- Bei beabsichtigtem Bauen oder Erweitern: Entwurf der geplanten Arbeiten oder das vollstaendige Architekturprojekt
Der Antrag und alle Unterlagen muessen auf Spanisch eingereicht oder von einer beeidigten Uebersetzung ins Spanische begleitet werden. In der Praxis wird der Antrag fast immer vom spanischen Immobilienanwalt des Kaeufers vorbereitet und eingereicht.
Bearbeitungszeit — Das Zwei-Wege-System
Die Bearbeitungszeit fuer einen Militaergenehmigungsantrag auf den Balearen haengt von der Groesse des erworbenen Grundstuecks ab:
Weg 1 — Grundstuecke unter 2.000 Quadratmeter: Antraege werden von der Regionaldienststelle des Verteidigungsministeriums in Barcelona bearbeitet. Aktuelle Bearbeitungszeiten: rund 4 Wochen ab vollstaendiger Antragseinreichung.
Weg 2 — Grundstuecke ab 2.000 Quadratmeter: Antraege werden direkt vom zentralen Verteidigungsministerium in Madrid bearbeitet. Unter normalen Umstaenden dauerte die Bearbeitung rund 5 bis 7 Monate. In den letzten Jahren, mit hoeheren Antragszahlen nach dem Brexit, haben sich die Bearbeitungszeiten verlaengert und koennen 7 bis 9 Monate oder mehr erreichen.
Schutz Ihres Kaufvertrags — Die Militaergenehmigungsklausel
Jeder Nicht-EU-Kaeufer, der Landimmobilien auf Mallorca kauft, muss sicherstellen, dass sein Contrato de Arras eine spezifische Militaergenehmigungsklausel enthaelt, die den Abschluss des Kaufs ausdruecklich von der Erteilung der Militaergenehmigung abhaengig macht und beiden Parteien eine realistische Frist fuer diesen Prozess einraumt. Ohne diese Klausel riskiert der Kaeufer, seine Anzahlung zu verlieren, wenn die Genehmigung nicht innerhalb der Standard-Vertragsfrist erteilt wird.
Die Militaergenehmigungsklausel sollte praezise festlegen: dass der Abschluss des Kaufs ausdruecklich von der Erlangung der schriftlichen Militaergenehmigung des spanischen Verteidigungsministeriums abhaengig ist; dass die Abschlussfrist im Arras-Vertrag automatisch verlaengert wird — typischerweise 6 bis 9 Monate ab Antragsdatum; und dass der Kaeufer, wenn die Militaergenehmigung letztendlich abgelehnt wird, vom Kauf zuruecktreten und seine gesamte Anzahlung ohne Strafe zurueckerhalten kann.
Notar und Beurkundung
Sobald die Militaergenehmigung erteilt wurde, kann der Kauf wie gewoehnlich zur notariellen Beurkundung voranschreiten. Das Genehmigungsdokument — die schriftliche Genehmigung des Verteidigungsministeriums — muss dem Notar beim Unterzeichnungstermin vorgelegt werden. Ohne das Genehmigungsdokument wird kein spanischer Notar einen Landimmobilienkauf fuer einen Nicht-EU-Kaeufer abschliessen. Das Grundbuchamt wird die Eigentuemsuebertragung ohne gueltige Militaergenehmigung ebenfalls nicht eintragen.
Die Kosten der Militaergenehmigung
Die Militaergenehmigung selbst traegt keine direkte Gebuehr, die an das Verteidigungsministerium zu zahlen ist. Die anfallenden Kosten sind die der professionellen Dienstleistungen und Dokumentenvorbereitung: Anwaltsgebuehr fuer die Vorbereitung und Einreichung des Antrags (typischerweise 500 bis 1.500 Euro), Kosten des Fuehrungszeugnisses im Heimatland des Kaeufers (typischerweise 30 bis 100 Euro), beeidigte Uebersetzung (typischerweise 150 bis 400 Euro pro Dokument), Apostille und Architekten- oder Sachverstaendigengebuehr fuer die Plaene im Massstab 1:500 (typischerweise 300 bis 800 Euro). Die gesamten zusaetzlichen Kosten liegen typischerweise zwischen 1.500 und 3.500 Euro.
Was Als Erstes Zu Tun Ist — Die Praktischen Ausgangspunkte
Fuer jeden Nicht-EU-Kaeufer, der eine Landfinca, ein laendliches Anwesen oder eine Landwirtschaftsimmobilie auf Mallorca in Betracht zieht, sind folgende Massnahmen die richtigen Ausgangspunkte: Einen qualifizierten spanischen Immobilienanwalt mit Balearischen Inseln-Erfahrung beauftragen, bevor ein Angebot gemacht oder eine Anzahlung geleistet wird. Keinen Reservierungs- oder Arras-Vertrag fuer eine rustikale Immobilie ohne die Militaergenehmigungsklausel unterzeichnen. Mit dem Prozess des polizeilichen Fuehrungszeugnisses beginnen, sobald die Entscheidung getroffen wurde, Landimmobilien auf Mallorca zu kaufen. Den Anwalt nach der Situation der auslaendischen Eigentuemschaft in der spezifischen Gemeinde fragen, in der sich die Immobilie befindet.
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