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Spaniens Golden Visa ist Geschichte: Was Jeder Mallorca-Käufer 2026 Wissen Muss
Viele Jahre lang bot Spaniens Golden-Visa-Programm Käufern außerhalb der EU einen klaren Weg: Investiere mindestens 500.000 Euro in Immobilien und erhalte dafür eine spanische Aufenthaltserlaubnis. Diese Route wurde im April 2025 offiziell geschlossen, und wer 2026 eine Immobilie auf Mallorca erwerben möchte, muss verstehen, was sich geändert hat, was unverändert geblieben ist und welche Möglichkeiten weiterhin bestehen.
Das Wichtigste, das von Anfang an klar sein muss: Das Ende des Golden Visa schränkt das Recht, Immobilien auf Mallorca zu erwerben, nicht ein. Jede Person, unabhängig von ihrer Nationalität, kann auf der Insel Immobilien kaufen. Was sich geändert hat, ist die Beziehung zwischen Immobilieneigentum und Aufenthaltsrecht. Kaufen und Residieren sind nun getrennte Angelegenheiten, die eine separate rechtliche Planung erfordern.
Warum das Golden Visa Abgeschafft Wurde
Die Entscheidung der spanischen Regierung, das Golden-Visa-Programm zu schließen, war in erster Linie durch Bedenken hinsichtlich der Wohnkostenerschwinglichkeit und des Drucks bedingt, den ausländische Investitionen auf den Wohnimmobilienmarkt ausübten. Ministerpräsident Pedro Sánchez zitierte Zahlen, denen zufolge allein 2023 über 27.000 Immobilien von Nicht-EU-Residenten über das Programm erworben wurden. Die Maßnahme galt als Wohnungspolitik und wurde in ganz Spanien, einschließlich der Balearen, umgesetzt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Schließung des Golden Visa das Interesse internationaler Käufer an Mallorca-Immobilien nicht geschmälert hat. Der Markt der Insel ist weiterhin sehr aktiv, und die Grundvorzüge, die Käufer hierher zogen, das Klima, die Lebensqualität, die Wertstabilität, die Infrastruktur und der kulturelle Reichtum, sind vollständig erhalten.
Die 183-Tage-Regel: Die Wichtigste Zahl
Unabhängig vom formellen Aufenthaltsstatus enthält das spanische Steuerrecht eine Schwelle, die jeder Immobilieneigentümer auf der Insel klar verstehen sollte. Wer sich in einem Kalenderjahr mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, wird nach spanischem Recht zum Steuerresidenten. Das bedeutet, dass weltweite Einkünfte in Spanien steuerlich erklärt werden müssen. Nicht-EU-Bürger, einschließlich britischer Staatsangehörige nach dem Brexit, unterliegen der 90-Tage-in-180-Tage-Regel des Schengen-Raums, wenn sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Die Verbleibenden Aufenthaltsmöglichkeiten 2026
Das Non-Lucrative Visa richtet sich an Rentner und Personen, die sich aus passiven Einkünften, Ersparnissen oder ausschließlich außerhalb Spaniens erzielten Einkünften unterhalten können. Antragsteller müssen ausreichende finanzielle Mittel von rund 2.400 Euro monatlich nachweisen sowie eine private Krankenversicherung ohne Eigenanteil besitzen. Das Visum wird zunächst für ein Jahr erteilt und kann um Zweijahreszeiträume verlängert werden. Nach fünf Jahren rechtmäßigen Daueraufenthalts kann ein Daueraufenthaltsrecht beantragt werden.
Das Visum für digitale Nomaden ist eine etablierte Option für Fernarbeiter, deren Kunden oder Arbeitgeber überwiegend außerhalb Spaniens ansässig sind. Antragsteller müssen Einkünfte von mindestens rund 2.849 Euro monatlich sowie einen einschlägigen Abschluss oder Berufserfahrung nachweisen.
Das Unternehmervisum bietet Nicht-EU-Bürgern, die einen tragfähigen und innovativen Geschäftsplan mit klar nachweisbarem wirtschaftlichem Nutzen für Spanien vorlegen können, eine Möglichkeit zur Residenz. Es war von der Schließung des Golden Visa nicht betroffen und bleibt offen.
Das Beckham-Gesetz bietet für Personen, die beruflich nach Spanien versetzt werden, eine besonders attraktive Option: Qualifizierende Personen werden sechs Jahre lang steuerlich als Nicht-Residenten behandelt, sodass ausländische Einkünfte vollständig außerhalb der spanischen Besteuerung liegen. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestellt werden.
Was Weiterhin Zum Kauf Benötigt Wird
Jeder Käufer benötigt eine NIE (Número de Identificación de Extranjero) sowie ein spanisches Bankkonto. Die Kaufnebenkosten betragen in der Regel zwischen 10 und 12 Prozent des Kaufpreises. Bei Bestandsimmobilien fällt die Grunderwerbsteuer von 8 bis 11 Prozent an; bei Neubauten werden Mehrwertsteuer von 10 Prozent und Stempelsteuer von 1,5 Prozent fällig.
Vorausplanung Macht den Unterschied
Mallorca bleibt einer der attraktivsten Standorte Europas für diejenigen, die ein Feriendomizil, eine permanente Umsiedlung oder eine langfristige Investition suchen. Die Wege bleiben offen, und die Insel selbst hat sich überhaupt nicht verändert. Mit der richtigen rechtlichen und finanziellen Beratung, die frühzeitig eingeholt wird, ist der Weg vom Besuch Mallorcas bis zur dauerhaften Niederlassung vollkommen klar.
Das Team von Imperial Properties arbeitet regelmäßig mit Käufern zusammen, die mit diesen Fragen konfrontiert sind, und kann Sie mit vertrauenswürdigen Rechts- und Steuerexperten in Kontakt bringen. Besuchen Sie www.imperial-properties.com oder kontaktieren Sie unser Team direkt.