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Nichtresidentensteuer Mallorca: Was Eigentuemer Zahlen Muessen die Nicht Vermieten
Die Nichtresidentensteuer Mallorca ist eine der am haufigsten uebersehenen steuerlichen Verpflichtungen auslaendischer Eigentuemer von Immobilien auf der Insel. Die Annahme — auf den ersten Blick logisch — ist, dass keine Einkommensteuer anfaellt, wenn keine Einnahmen aus der Immobilie erzielt werden. Das spanische Steuerrecht funktioniert jedoch anders. Selbst wenn Ihre Mallorca-Immobilie elf Monate im Jahr leersteht, nur waehrend Ihrer eigenen Besuche genutzt wird und keinerlei Einnahmen erzielt, verpflichtet die Agencia Tributaria Sie zur jaehrlichen Abgabe einer Steuererklarung und zur Zahlung einer Steuer auf ein fiktives Einkommen, das der Immobilie zugerechnet wird. Diese Verpflichtung besteht unabhaengig von Ihrer Nationalitaet, davon, ob Sie die Immobilie vermieten oder nicht, und davon, ob Sie jemals davon gehoert haben.
Es handelt sich um eine seit Jahrzehnten bestehende gesetzliche Pflicht, und die Agencia Tributaria ist in den letzten Jahren wesentlich aktiver dabei geworden, gebietsfremde Eigentuemer zu verfolgen, die keine Erklaerungen abgegeben haben. Die Nichtresidentensteuer Mallorca zu verstehen — wie sie funktioniert, was sie kostet und was zu tun ist — ist unkompliziert, sobald die Mechanismen klar sind.
Die Nichtresidentensteuer Mallorca ist vollstaendig getrennt von der IBI, der kommunalen Grundsteuer, die alle Eigentuemer jaehrlich an das Rathaus zahlen. Der IRNR ist eine nationale Verpflichtung, die ueber die Agencia Tributaria abgewickelt wird, zusaetzlich zur IBI.
Was Ist der IRNR?
IRNR steht fuer Impuesto sobre la Renta de No Residentes — Spaniens Nichtresidenteneinkommensteuer. Sie gilt fuer Personen und Unternehmen, die in Spanien keine Steuerresidenten sind, aber in Spanien steuerpflichtige Einkuenfte oder Vermoegen haben. Fuer Immobilieneigentuemer betrifft dies drei Hauptsituationen: Einnahmen aus der Vermietung, Veraeusserungsgewinne beim Verkauf und — die ueberraschendste — fiktive Mieteinnahmen auf eine Immobilie, die gar nicht vermietet wird.
Diese dritte Kategorie wird formal als renta imputada de inmuebles urbanos bezeichnet, also fiktive staedtische Immobilieneinkuenfte. Spaniens Standpunkt ist, dass der Besitz einer Ferienimmobilie einen Vorteil darstellt — die Moeglichkeit, sie zu nutzen oder zu vermieten — und dieser Vorteil hat einen fiktiven Wert, der der Nichtresidentensteuer Mallorca unterliegt.
Wie Die Fiktiven Mieteinnahmen Berechnet Werden
Ausgangspunkt ist der Katasterwert der Immobilie — der valor catastral — der auf der jaehrlichen IBI-Rechnung ausgewiesen ist. Es handelt sich um einen Verwaltungswert, der keinerlei Bezug zum Marktwert hat. Die fiktiven Mieteinnahmen der Nichtresidentensteuer Mallorca werden als Prozentsatz dieses Wertes berechnet:
| Bedingung | Prozentsatz vom Katasterwert |
|---|---|
| Katasterwert in den letzten 10 Jahren aktualisiert | 1,1% |
| Katasterwert in den letzten 10 Jahren nicht aktualisiert | 2% |
Die meisten Immobilien in gut verwalteten Mallorca-Gemeinden haben kuerzlich Katasterupdates erhalten und verwenden den Satz von 1,1%. Auf die resultierende Steuerbemessungsgrundlage wird dann der IRNR-Satz angewendet, der von Ihrem Wohnsitzland abhaengt:
| Wohnsitz | IRNR-Satz |
|---|---|
| EU- oder EWR-Resident (z.B. Deutsch, Niederlaendisch, Schwedisch, Norwegisch) | 19% |
| Nicht-EU / Nicht-EWR-Resident (z.B. Britisch, Amerikanisch, Schweizerisch, Australisch) | 24% |
Ein Rechenbeispiel
Betrachten wir eine Mallorca-Immobilie mit einem Katasterwert von 120.000 Euro, bei der in den letzten zehn Jahren eine Aktualisierung vorgenommen wurde:
| Schritt | EU-Eigentuemer | Nicht-EU-Eigentuemer |
|---|---|---|
| Katasterwert | 120.000 Euro | 120.000 Euro |
| Fiktives Einkommen (1,1%) | 1.320 Euro | 1.320 Euro |
| IRNR-Satz | 19% | 24% |
| Jaehrliche Steuer | 250,80 Euro | 316,80 Euro |
Die Betraege der Nichtresidentensteuer Mallorca sind im Verhaeltnis zu den Gesamtkosten des Immobilienbesitzes nicht hoch. Die Erklaerungspflicht besteht jedoch unabhaengig davon, wie gering der Betrag ist. Saumniszuschlaege und feste Strafgebuehren koennen erheblich sein. Beim Immobilienverkauf verlangt der Notar haufig Nachweise ueber die Erfullung der IRNR-Verpflichtungen.
Was Wenn Sie Die Immobilie Teilweise Vermieten?
Wenn Ihre Mallorca-Immobilie einen Teil des Jahres vermietet und den Rest persoenlich genutzt oder leerstehend ist, gelten beide Verpflichtungen gleichzeitig. Seit 2024 wird die Mieteinkommensteuer fuer Nichtresidenten jaehrlich statt vierteljaehrlich abgegeben. Beide Erklaerungen erfolgen ueber das Modelo 210 mit unterschiedlichen Einkommenstypencodes: Code 01 fuer Mieteinkuenfte, Code 02 fuer fiktive Einkuenfte. Die Berechnung wird tagesanteilig vorgenommen.
EU- und EWR-Residenten koennen bei der Erklaerung von Mieteinkuentten anrechenbare Ausgaben geltend machen. Fuer Nicht-EU-Residenten hat ein bedeutendes Urteil des spanischen Nationalen Gerichtshofs vom Juli 2025 das historische Abzugsverbot als diskriminierend beanstandet. Stand Mai 2026 gelten die aktuellen Regeln weiterhin, aber Nicht-EU-Eigentuemer sollten fachlichen Rat zu ihrer spezifischen Situation einholen.
Das Modelo 210: Das Erforderliche Formular
Alle Nichtresidentensteuer Mallorca IRNR-Verpflichtungen werden ueber das Modelo 210 erklaert, das im Online-Portal der Agencia Tributaria verfuegbar ist. Das Formular wird online eingereicht, mit Zahlung per Lastschrift von einem spanischen Bankkonto oder SEPA-Ueberweisung. In der Regel ist ein separates Modelo 210 fuer jede Immobilie erforderlich.
Die Frist fuer die fiktive Einkommensteuer auf nicht vermietete Immobilien ist der 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres. Fuer die fiktiven Einkuenfte 2025 ist die Frist der 31. Dezember 2026.
Compliant Werden und Bleiben
Viele auslaendische Immobilieneigentuemer in Mallorca haben keine IRNR-Erklaerungen fuer fiktive Einkuenfte abgegeben, weil sie schlicht nichts von der Verpflichtung wussten. Die Verjaehrungsfrist der Agencia Tributaria betraegt vier Jahre, was bedeutet, dass Nachzahlungen, Zinsen und Strafen fuer bis zu vier Jahre versaeumter Erklaerungen geltend gemacht werden koennen. Die freiwillige Regularisierung — proaktives Einreichen versaeumter Erklaerungen — fuehrt in der Regel zu geringeren Strafen als ein Auffinden durch eine Steuerprufung.
Ein qualifizierter Gestor oder Steuerberater mit Sitz auf Mallorca bearbeitet den gesamten Modelo 210-Einreichungsprozess effizient und zu moderaten Kosten. Das Honorar fuer eine korrekte jaehrliche Nichtresidentensteuer Mallorca-Erklarung ist grundsaetzlich geringer als die Kosten einer einzigen Verzoegerungsstrafe.