Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien: Was Mallorca-Eigentuemer ohne Mieteinnahmen zahlen muessen

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Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien: Was Mallorca-Eigentuemer ohne Mieteinnahmen zahlen muessen

Die Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien gehoert zu den am haeufigsten uebersehenen Verpflichtungen auslaendischer Eigentuemer von Immobilien in Mallorca. Die Annahme — oberflaechlich betrachtet nachvollziehbar — lautet, dass es keine Einkommensteuer gibt, wenn aus der Immobilie keine Einnahmen erzielt werden. Das spanische Steuerrecht funktioniert anders. Selbst wenn Ihre Mallorca-Immobilie elf Monate im Jahr leer steht, nur waehrend Ihrer eigenen Besuche genutzt wird und keinerlei Ertraege erwirtschaftet, verlangen die spanischen Steuerbehoerden eine jaehrliche Steuererklarung und die Zahlung einer Steuer auf ein fiktives Einkommen, das der Immobilie zugerechnet wird. Diese Verpflichtung besteht unabhaengig von Ihrer Nationalitaet, davon, ob Sie die Immobilie vermieten, und davon, ob Sie davon jemals gehoert haben.

Es handelt sich um eine gesetzliche Verpflichtung, die seit Jahrzehnten existiert, und die Agencia Tributaria ist in den letzten Jahren erheblich aktiver geworden, um Nichtansaessige zu verfolgen, die keine Erklaerungen abgegeben haben. Die Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien zu verstehen — was sie kostet und was zu tun ist — ist unkompliziert, sobald die Mechanik klar ist.

Was Ist die IRNR?

IRNR steht fuer Impuesto sobre la Renta de No Residentes — die spanische Nichtansaessigeneinkommensteuer. Sie gilt fuer Personen und Unternehmen, die nicht in Spanien steuerlich ansaessig sind, aber Einkuenfte oder Vermoegen haben, die in Spanien steuerpflichtige Tatbestaende ausloesen. Fuer Immobilieneigentuemer deckt dies drei Hauptsituationen ab: Einkuenfte aus der Vermietung der Immobilie, Kapitalgewinne aus dem Verkauf und — das, was die meisten Menschen ueberrascht — ein fiktives Mieteinkommen auf eine Immobilie, die ueberhaupt nicht vermietet wird.

Diese dritte Kategorie wird formal renta imputada de inmuebles urbanos — imputiertes Stadteinkommen — genannt. Die spanische Position ist, dass der Besitz einer Zweitwohnung einen Vorteil darstellt — die Moeglichkeit, sie zu nutzen oder zu vermieten — und dieser Vorteil hat einen fiktiven Wert, der der Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien unterliegt. Sie zahlen keine Steuer auf erhaltene Einnahmen. Sie zahlen Steuer auf Einkuenfte, die Spanien Ihnen zurechnet, unabhaengig davon, ob Sie diese erhalten haben oder nicht.

Dies ist voellig getrennt von der IBI, der lokalen Grundsteuer, die alle Eigentuemer jaehrlich an das Rathaus zahlen. Die Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien IRNR ist eine nationale Verpflichtung, die ueber das Agencia Tributaria-Portal eingereicht wird und zusaetzlich zur IBI anfaellt.

Wie Imputiertes Einkommen Berechnet Wird

Ausgangspunkt ist der Katasterwert Ihrer Immobilie — der valor catastral — der auf Ihrer jaehrlichen IBI-Rechnung zu finden ist. Er ist ein Verwaltungswert ohne Bezug zum Marktwert. Die Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien auf imputiertes Einkommen wird als Prozentsatz dieses Wertes berechnet:

Bedingung Angewandter Satz auf den Katasterwert
Katasterwert in den letzten 10 Jahren revidiert 1,1%
Katasterwert in den letzten 10 Jahren nicht revidiert 2%

Die meisten Immobilien in gut verwalteten mallorquinischen Gemeinden werden in den letzten Jahren Katasterrevisionen gehabt haben und daher den Satz von 1,1% anwenden. Der resultierende Betrag ist Ihre Steuerbemessungsgrundlage. Dann wird der IRNR-Satz je nach Wohnsitzland angewendet:

Wohnsitz IRNR-Satz
EU- oder EWR-Ansaessiger (z.B. Deutsch, Niederlaendisch, Schwedisch, Norwegisch) 19%
Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Ansaessiger (z.B. Britisch, Amerikanisch, Schweizer, Australisch) 24%

Britische Staatsangehoerige werden seit dem Brexit als Nicht-EU fuer IRNR-Zwecke behandelt und mit 24% statt 19% besteuert.

Ein Rechenbeispiel

Betrachten Sie eine Mallorca-Immobilie mit einem Katasterwert von 120.000 Euro, bei der in den letzten zehn Jahren eine Katasterrevision stattgefunden hat:

Schritt EU-Eigentuemer Britischer oder Nicht-EU-Eigentuemer
Katasterwert 120.000 Euro 120.000 Euro
Imputiertes Einkommen (1,1%) 1.320 Euro 1.320 Euro
IRNR-Satz 19% 24%
Jaehrliche Steuer 250,80 Euro 316,80 Euro

Die Betraege sind im Verhaeltnis zu den Gesamtkosten des Immobilienbesitzes nicht hoch. Aber die Erklaerungspflicht besteht unabhaengig davon, wie gering die Summe ist. Saeuumniszuschlaege bei verspaeteter oder unterlassener Abgabe kumulieren: Zinsen laufen auf unzahlte Betraege auf, und pauschale Bussgelder werden je nach Schwere und Dauer des Verstosses verhaengt. Beim Immobilienverkauf kann der Notar Nachweise ueber die IRNR-Konformitaet verlangen.

Was Gilt bei Teilweiser Vermietung?

Wird Ihre Mallorca-Immobilie fuer einen Teil des Jahres vermietet und fuer den Rest persoenlich genutzt oder leer gelassen, gelten beide Verpflichtungen gleichzeitig. Sie reichen Mieteinkommensteuer per Modelo 210 fuer den Vermietungszeitraum ein und imputierte Einkommensteuer fuer die nicht vermieteten Tage. Ab 2024 wird Mieteinkommen fuer Nichtansaessige jaehrlich statt vierteljaehrlich erklaert — Einkommensart-Code 01 im Modelo 210. Imputiertes Einkommen verwendet Code 02. Die Berechnung wird tagesweise anteilig vorgenommen.

EU- und EWR-Ansaessige, die Mieteinkuenfte erklaeren, duerfen abzugsfaehige Ausgaben geltend machen — Hypothekenzinsen, IBI, Hausgeld, Reparaturen, Versicherungen, Verwaltungsgebuehren und Abschreibungen koennen alle das zu versteuernde Mieteinkommen mindern. Fuer Nicht-EU-Ansaessige hat ein bedeutendes Urteil des Nationalen Gerichtshofs vom Juli 2025 das historische Verbot von Ausgabenabzuegen als diskriminierend angefochten. Stand Mai 2026 gelten die bestehenden Regelungen noch, aber Nicht-EU-Eigentuemer sollten spezifische Fachberatung in Anspruch nehmen.

Das Modelo 210

Alle Verpflichtungen aus der Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien werden mit dem Modelo 210 erklaert, das ueber das Online-Portal der Agencia Tributaria verfuegbar ist. Das Formular wird online ausgefuellt und eingereicht, mit Zahlung per Lastschrift von einem spanischen Konto oder SEPA-Ueberweisung. Fuer jede Immobilie ist in der Regel ein eigenes Modelo 210 erforderlich.

Die Frist fuer imputiertes Einkommen auf unvermietete Immobilien ist der 31. Dezember des Jahres nach dem Steuerjahr. Fuer imputiertes Einkommen 2025 ist die Frist der 31. Dezember 2026. Fristversaeumnisse loesen ein Zuschlagssystem aus, das mit zunehmender Verspaetung steigt.

Bin Ich Steuerlich in Spanien Ansaessig?

Die Schluesselschwelle liegt bei 183 Tagen in Spanien in einem Kalenderjahr. Ueberschreiten Sie diese, koennen Sie als steuerlich in Spanien ansaessig gelten — mit erheblich anderen Verpflichtungen: weltweites Einkommen unterliegt dann dem IRPF statt des begrenzten IRNR. Die meisten auslaendischen Eigentuemer mallorquinischer Ferienimmobilien bleiben klar unter dieser Schwelle. Wenn Sie laengere Zeiten auf der Insel verbringen, ist eine Fachberatung zur Klaerung Ihres Status sinnvoll.

Die Vermoegenssteuerschicht

Eigentuemer mit erheblichem spanischem Vermoegen sollten auch den Impuesto sobre el Patrimonio — die spanische Vermoegenssteuer — kennen. Dies ist eine jaehrliche Steuer auf in Spanien gelegenes Nettovermoegen ueber einer Schwelle von 700.000 Euro pro Person, wobei die Balearen ihre eigene Regionalskala anwenden. Fuer Nichtansaessige zaehlen nur spanische Vermoegenswerte. Uebersteigt der Gesamtwert Ihrer Mallorca-Immobilie und anderer spanischer Anlagen den Schwellenwert, ist die Vermoegenssteuer eine zusaetzliche jaehrliche Verpflichtung neben der Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien.

Konformitaet Herstellen und Aufrechterhalten

Viele auslaendische Immobilieneigentuemer in Mallorca haben keine IRNR-Erklaerungen fuer imputiertes Einkommen abgegeben, einfach weil sie von der Verpflichtung keine Kenntnis hatten. Die Verjaehrungsfrist der spanischen Steuerbehoerden betraegt vier Jahre, was bedeutet, dass Steuernachzahlungen, Zinsen und Bussgelder fuer bis zu vier rueckliegende Jahre geltend gemacht werden koennen. Freiwillige Nachholung — proaktive Abgabe versaeumter Erklaerungen — fuehrt in der Regel zu niedrigeren Strafen als eine Aufdeckung im Rahmen von Vollstreckungsmassnahmen.

Ein qualifizierter Steuerberater oder Gestor mit Sitz in Mallorca erledigt den gesamten Modelo-210-Prozess effizient und zu moderaten Kosten. Angesichts der Betraege, um die es bei der Steuer fuer Nichtansaessige in Spanien fuer eine typische Ferienwohnung geht, ist das Honorar fuer eine konforme jaehrliche Erklaerung stets niedriger als die Kosten eines einzigen Saeumniszuschlags — und erheblich geringer als die Komplikationen, die beim Verkauf einer nicht konformen Immobilie entstehen.

FAQs

Muss ich in Spanien Steuern zahlen, wenn ich eine Immobilie besitze, sie aber nie vermiete?
Ja. Spanien verpflichtet alle nichtansaessigen Immobilieneigentuemer, eine jaehrliche Nichtansaessigeneinkommensteuererklaerung (IRNR) einzureichen und Steuern auf ein fiktiv zugerechnetes Einkommen zu zahlen, auch wenn die Immobilie keinerlei tatsaechliche Mieteinnahmen erzielt. Diese wird als 1,1% oder 2% des Katasterwerts berechnet, mit einem Steuersatz von 19% fuer EU- oder EWR-Ansaessige und 24% fuer Nicht-EU-Ansaessige einschliesslich britischer Staatsangehoeriger.
Was ist das Modelo 210 und wann ist es faellig?
Das Modelo 210 ist das spanische Steuerformular, das Nichtansaessige zur Erklaerung aller immobilienbezogenen Steuerpflichten verwenden, einschliesslich imputiertem Einkommen auf unvermietete Immobilien. Fuer imputiertes Einkommen einer 2025 unvermieteten Immobilie muss das Modelo 210 bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht und bezahlt werden. Das Formular wird online ueber das Portal der Agencia Tributaria eingereicht.
Wie viel Steuer fuer Nichtansaessige zahle ich auf meine Mallorca-Immobilie?
Die Steuer wird auf den Katasterwert Ihrer Immobilie berechnet, der auf Ihrer IBI-Rechnung zu finden ist. Wurde der Katasterwert in den letzten 10 Jahren revidiert, werden 1,1% dieses Werts als fiktives Einkommen behandelt. Dann wird ein Steuersatz von 19% (EU- oder EWR-Ansaessige) oder 24% (Nicht-EU, einschliesslich Briten) angewendet. Beispielsweise erzeugt eine Immobilie mit einem Katasterwert von 120.000 Euro eine jaehrliche IRNR-Rechnung von rund 251 Euro fuer einen EU-Eigentuemer und rund 317 Euro fuer einen britischen oder Nicht-EU-Eigentuemer.
Was ist der Unterschied zwischen IBI und IRNR in Spanien?
Die IBI (Impuesto sobre Bienes Inmuebles) ist die kommunale Grundsteuer, die vom Rathaus erhoben wird. Sie wird von allen Eigentuemern gezahlt, ansaessig oder nicht, und finanziert lokale Leistungen. Die IRNR (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) ist eine nationale Einkommensteuer, die speziell Nichtansaessige betrifft und imputiertes Einkommen auf unvermietete Immobilien, Mieteinkuenfte und Kapitalgewinne aus Verkaeufen abdeckt. Beide sind separate jaehrliche Verpflichtungen.
Kann ich als Nicht-EU-Eigentuemer Ausgaben von meinen Mieteinkuenften in Spanien abziehen?
EU- und EWR-Ansaessige, die Mieteinkuenfte erklaeren, duerfen Ausgaben wie Hypothekenzinsen, IBI, Hausgeld, Reparaturen, Versicherungen, Verwaltungsgebuehren und Abschreibungen abziehen. Fuer Nicht-EU-Ansaessige war die historische Position, dass keine Abzuege erlaubt sind und die Steuer auf das Bruttoeinkommen anfaellt. Ein bedeutendes Urteil des Nationalen Gerichtshofs vom Juli 2025 hat dies jedoch als diskriminierend angefochten. Stand Mai 2026 gelten die bestehenden Regeln noch, aber Nicht-EU-Eigentuemer sollten spezifische Fachberatung in Anspruch nehmen.

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