Brauchen Sie ein Separates Spanisches Testament? Die Meistgestellte Erbschaftsfrage

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Brauchen Sie ein Separates Spanisches Testament? Die Meistgestellte Erbschaftsfrage

Die spanische Erbschaftsteuer haben wir in einem eigenen Beitrag behandelt, aber eine andere Frage wird uns noch häufiger gestellt: Wenn ich zu Hause bereits ein Testament habe, brauche ich dann wirklich auch ein spanisches? Die kurze Antwort: Streng genommen brauchen Sie keins, aber die große Mehrheit der ausländischen Immobilienbesitzer auf Mallorca ist deutlich besser dran, wenn sie eins hat, und der Grund hat mehr mit Geschwindigkeit und Sicherheit zu tun als mit rechtlicher Gültigkeit.

Ihr Ausländisches Testament Ist in Spanien Rechtlich Gültig

Ein ordnungsgemäß errichtetes Testament aus Ihrem Heimatland wird in Spanien grundsätzlich anerkannt und kann Ihre spanische Immobilie abdecken. Die Frage ist nicht, ob es rechtsgültig ist, sondern ob es administrativ praktikabel ist. Wenn ein ausländisches Testament zur Abwicklung eines spanischen Nachlasses herangezogen werden muss, braucht es in der Regel eine Apostille, eine amtliche Übersetzung und ein spanisches Nachlassverfahren, bevor Ihre Erben mit der Immobilie irgendetwas anfangen können, ein Prozess, der langsamer, teurer und deutlich anfälliger für Verzögerungen ist, als die meisten erwarten.

Warum ein Spanisches Testament Schneller Geht

Ein spanisches Testament wird vor einem spanischen Notar unterzeichnet, auf Spanisch neben Ihrer eigenen Sprache verfasst und zentral im Registro General de Actos de Ultima Voluntad, dem zentralen Testamentsregister, eingetragen. Diese Registrierung bedeutet, dass jeder Notar in Spanien seine Existenz bestätigen und nach Ihrem Tod sofort abrufen kann, ohne dass Ihre Erben danach suchen oder nachweisen müssen, wo es aufbewahrt wird. Zusammen mit der Tatsache, dass es bereits in der richtigen Sprache und Rechtsform für spanische Behörden vorliegt, beseitigt dies den größten Teil der Reibung, die ein ausländisches Testament bei der Anwendung auf einen spanischen Nachlass verlangsamt.

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Die Rechtswahl, auf die es Wirklich Ankommt

Nach der EU-Verordnung 650/2012, bekannt als Brüssel IV, richtet sich das auf Ihre Erbfolge anwendbare Recht standardmäßig nach Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt des Todes, nicht nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Für alle, die nach Mallorca gezogen und spanische Steueransässige geworden sind, kann das bedeuten, dass standardmäßig spanisches Erbrecht gilt, einschließlich seiner Pflichtteilsregeln, die einen festen Anteil des Nachlasses für Kinder reservieren, unabhängig davon, was Sie sich sonst wünschen würden. Brüssel IV erlaubt es Ihnen, diesen Standard außer Kraft zu setzen, indem Sie in Ihrem Testament ausdrücklich das Recht Ihrer eigenen Staatsangehörigkeit wählen. Diese Wahl muss klar und ausdrücklich erklärt werden; ein bloßes Testament reicht nicht aus, wenn es diese Wahl nicht enthält.

Was das Pflichtteilsrecht Tatsächlich Bedeutet

Das spanische Erbrecht reserviert einen erheblichen Anteil eines Nachlasses, in den meisten Fällen grob zwei Drittel, für Kinder und andere direkte Abkömmlinge, unabhängig davon, was ein Testament vorsieht. Das kommt für Käufer aus Ländern wie Großbritannien oder den USA, wo man seinen Nachlass in der Regel frei vererben kann, oft als echte Überraschung. Ohne eine gültige Brüssel-IV-Wahl ist genau dieses Regime das, was standardmäßig für spanische Steueransässige gilt, weshalb die Wahlklausel mehr zählt als das Testament selbst.

Ein Spanisches Testament mit Ihrem Bestehenden Koordinieren

Ein spanisches Testament ersetzt nicht ein Testament, das Sie bereits zu Hause haben; beide sollten zusammenwirken, wobei das spanische Testament typischerweise Ihre spanischen Vermögenswerte abdeckt und die Brüssel-IV-Wahl trifft, während Ihr Heimattestament alles andere regelt. Worauf man achten sollte, ist eine unbeabsichtigte Widerrufung: Ein schlecht formuliertes neues Testament kann versehentlich ein früheres aufheben, wenn es nicht ausdrücklich so verfasst ist, dass es damit koexistiert. Das ist ein Detail, das ein Anwalt auf beiden Seiten, in beiden Ländern, prüfen sollte, statt anzunehmen, es kläre sich von selbst.

Was es Tatsächlich Kostet und Beinhaltet

Ein standardmäßiges notarielles Testament in Spanien, ein testamento abierto, ist ein vergleichsweise schnell und günstig zu regelndes Dokument, üblicherweise mit einer bescheidenen Notargebühr nach dem regulierten Tarif statt einer nennenswerten Ausgabe. Es wird meist vorab mit Ihrem Anwalt entworfen, vor einem spanischen Notar unterzeichnet und automatisch registriert. Angesichts dessen, wie sehr es den Hinterbliebenen die Dinge erleichtern kann, ist es eines der kostengünstigsten, aber wertvollsten Dokumente, die ein ausländischer Immobilienbesitzer auf Mallorca in die Wege leiten kann.

Das Praktische Fazit

Sie können sich technisch auf ein ausländisches Testament verlassen, um spanisches Eigentum abzudecken, tauschen damit aber eine bescheidene Ausgabe jetzt gegen einen langsameren, teureren und weniger sicheren Prozess für Ihre Familie später ein. Ein spanisches Testament, neben Ihrem bestehenden verfasst und mit einer ausdrücklichen Brüssel-IV-Wahl, falls gewünscht, lohnt sich als Teil des Kaufprozesses selbst zu regeln, nicht als nachträglicher Gedanke, sobald Sie sich bereits niedergelassen haben.

FAQs

Brauche ich rechtlich ein spanisches Testament, wenn ich bereits eins zu Hause habe?
Nein, ein ausländisches Testament ist in Spanien grundsätzlich rechtsgültig, aber ein spanisches Testament ist zentral registriert und bereits in der richtigen Sprache und Form, was die Nachlassabwicklung für Ihre Erben deutlich schneller und günstiger macht.
Was ist Brüssel IV und wie wirkt es sich auf ein spanisches Testament aus?
Brüssel IV, die EU-Verordnung 650/2012, erlaubt es, das Erbrecht Ihrer eigenen Staatsangehörigkeit statt des Standardrechts Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zu wählen und damit das spanische Pflichtteilsrecht außer Kraft zu setzen, sofern Sie diese Wahl ausdrücklich treffen.
Was bedeutet das Pflichtteilsrecht im spanischen Erbrecht?
Das spanische Pflichtteilsrecht reserviert grob zwei Drittel eines Nachlasses für Kinder und direkte Abkömmlinge, unabhängig davon, was ein Testament vorsieht, sofern keine gültige Brüssel-IV-Wahl eines anderen nationalen Rechts getroffen wurde.
Warum wird ein spanisches Testament schneller bearbeitet als ein ausländisches?
Ein spanisches Testament wird vor einem Notar unterzeichnet und im Registro General de Actos de Ultima Voluntad eingetragen, sodass jeder spanische Notar es nach dem Tod sofort bestätigen und abrufen kann, ohne dass Erben danach suchen müssen.
Wie viel kostet ein spanisches Testament üblicherweise?
Ein standardmäßiges notarielles Testament, ein testamento abierto, ist nach dem regulierten Notartarif ein vergleichsweise günstiges Dokument und damit eines der kostengünstigeren Vorsorgeschritte für Immobilienbesitzer auf Mallorca.

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