Immobilienkauf auf Mallorca aus dem Ausland
Die meisten unserer Käufer leben außerhalb Spaniens, wenn sie mit der Suche beginnen. Spanien beschränkt den Immobilienkauf nicht nach Staatsangehörigkeit, der Ablauf ist also für alle gleich. Unterschiede gibt es beim Aufenthalt, bei der Anreise und bei den Steuern im Heimatland. So funktioniert es, mit Ratgebern für Käufer aus Großbritannien, Deutschland, Schweden und den USA.
Der Kaufablauf Schritt für Schritt
- Suchen und besichtigen. Sagen Sie uns, was Sie suchen. Wir treffen eine Vorauswahl, organisieren Besichtigungen und zeigen Ihnen Immobilien auf Wunsch per Live-Video, bevor Sie anreisen.
- NIE beantragen. Die NIE ist die Identifikationsnummer für Ausländer in Spanien. Sie brauchen sie für den Kauf, für ein Bankkonto und für Steuern. Sie können sie bei einem spanischen Konsulat, persönlich in Spanien oder per Vollmacht über Ihren Anwalt beantragen. Rechnen Sie mit einigen Wochen.
- Einen unabhängigen Anwalt beauftragen. Ihr Anwalt prüft Eigentumstitel, Belastungen, Genehmigungen und baurechtlichen Status. Wir können Ihnen englisch- und deutschsprachige Anwälte vorstellen, mit denen wir seit Jahren zusammenarbeiten. Sie vertreten Sie, nicht uns.
- Die Immobilie reservieren. Ein Reservierungsvertrag mit einer kleinen Anzahlung nimmt die Immobilie vom Markt, während Ihr Anwalt die Prüfungen abschließt.
- Den Anzahlungsvertrag (Arras) unterschreiben. Sie leisten eine Anzahlung, meist 10 % des Preises. Treten Sie zurück, verlieren Sie sie; tritt der Verkäufer zurück, zahlt er Ihnen das Doppelte zurück.
- Beurkundung beim Notar. Sie zahlen den Restbetrag, unterschreiben die Kaufurkunde (Escritura) und erhalten die Schlüssel. Ihr Anwalt lässt die Immobilie dann auf Ihren Namen eintragen. Sie können per Vollmacht abschließen, ohne auf Mallorca zu sein.
Ein Kauf dauert vom angenommenen Angebot bis zur Beurkundung meist 6 bis 10 Wochen. Unsere häufigen Fragen erklären jeden Schritt ausführlicher.
Grundlagen zum Aufenthalt
Der Kauf einer Immobilie in Spanien gibt Ihnen allein noch kein Recht, hier zu leben. Spanien hat das „Golden Visa“ 2025 abgeschafft.
- Bürger der EU und des EWR, darunter deutsche und schwedische Käufer, können in Spanien leben und sich als Einwohner registrieren.
- Bürger aus Nicht-EU-Ländern, darunter britische und US-amerikanische Käufer, dürfen ohne Visum bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen bleiben. Für längere Aufenthalte brauchen sie ein Visum, etwa das Visum ohne Erwerbstätigkeit oder das Visum für digitale Nomaden.
Ein Anwalt für Aufenthaltsrecht kann Sie zu Ihrer Situation beraten.
Die Steuern
Wir nennen auf dieser Seite keine Steuersätze, denn sie hängen vom Preis, von der Art der Immobilie und von Ihrer Situation ab und ändern sich. Nach diesen Steuern sollten Sie Ihren Berater fragen:
- Beim Kauf: Grunderwerbsteuer (ITP) bei einer Bestandsimmobilie oder Mehrwertsteuer und Stempelsteuer (AJD) bei einem Neubau vom Bauträger.
- Jedes Jahr: die Grundsteuer (IBI); die Einkommensteuer für Nichtresidenten, erklärt mit dem Formular Modelo 210, wenn Sie nicht in Spanien ansässig sind; und bei höheren Vermögen möglicherweise die Vermögensteuer.
- Beim Verkauf: Steuer auf den Veräußerungsgewinn und die kommunale Plusvalía.
- Im Heimatland: wie Ihr eigenes Land eine Immobilie im Ausland besteuert.
Wir empfehlen dringend eine unabhängige rechtliche und steuerliche Beratung, in Spanien und in Ihrem Heimatland, bevor Sie sich festlegen.
Ratgeber für Ihr Land
- Immobilienkauf auf Mallorca aus Großbritannien
- Immobilienkauf auf Mallorca aus Deutschland
- Immobilienkauf auf Mallorca aus Schweden
- Immobilienkauf auf Mallorca aus den USA
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Häufige Fragen
Kann ich kaufen, ohne nach Mallorca zu kommen?
Ja, das tun viele unserer Kunden. Sie können bei einem Notar in Spanien oder bei einem spanischen Konsulat eine Vollmacht unterzeichnen, und Ihr Anwalt schließt für Sie ab.
Bekomme ich als Nichtresident eine Hypothek?
Ja. Spanische Banken vergeben Kredite an Nichtresidenten, meist für einen geringeren Anteil des Kaufpreises als an Residenten. Sprechen Sie früh mit einer Bank oder einem Finanzierungsvermittler, denn die Zusage kann einige Wochen dauern.
Zahlt der Käufer die Maklerprovision?
Nein. Bei Verkäufen zahlt der Verkäufer unsere Provision.
Welche Sprachen sprechen Sie?
Englisch, Spanisch, Katalanisch, Deutsch, Französisch, Schwedisch, Russisch und Walisisch.